DIE B196 ERWEITERUNG:

Um das Fahren mit einem 125 ccm Roller oder Motorrad benötigt wird das Fürerschein A1 (ab 16 Jahren) oder die Erweiterung des Autoführerscheins um den Zusatz B196, das leider bisher nur für Deutschland gilt.

Voraussetzungen um die Erweiterung zu erhalten sind:

– PKW Führerschein seit mind. 5 Jahren

– Mindestalter 25 Jahre

– Fünf Praxis- und vier Theoriestunden (jeweils 90 Minuten) in einer Fahrschule, keine Prüfung

– Eine Bescheinigung der Fahrschule muss in den Autoführerschein eingetragen werden (Schlüsselnummer 196)

DIE NEUERUNG:

Der B196 Zusatz soll noch in diesem Jahr 2023 auf alle EU Länder ausgeweitet sein. Demnach können Autofahrer auch im europäischen Ausland mit Ihrem 125-er Roller oder Motorrad unterwegs sein oder z.B. im Urlaub ein Leihfahrzeug nutzen.

WAS DARF ICH FAHREN?

Motorräder und Motoroller bis 125 ccm Hubraum und maximal 15 PS (11 kW) , die nicht leichter als 110 Kilo sind (max. 0,1 kW/kg) sowie Dreiräder bis zu 20 PS (15 kW). Die Höchstgeschwindigkeit darf mehr als 100 km/h erreichen. Bei Elektromotorrädern gilt das Limit von 11 kW für die Dauernennleistung, somit können solche Fahrzeuge sogar bis zu 59 PS Spitzenleistung haben.

Das Team von ROOMIX.DE wünscht Euch eine gute Fahrt